Mit diesem Formular melden Sie ein Farbmuster an. Die Kurzbeschreibung umfasst etwa 60 Wörter und kann Informationen und Kontaktdaten der empfangenden Behörde enthalten.
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Information
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Das ist ein Informationstext.
Allgemeine Informationen
Bei der Lenkererhebung wird die Zulassungsbesitzerin bzw . der Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges aufgefordert, jene Person zu nennen, die dieses Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen bestimmten Ort gelenkt bzw . abgestellt hat.
Auf diese Weise wird die tats?chliche Lenkerin bzw . der tats?chliche Lenker eines bestimmten Fahrzeuges ausgeforscht.
Eine Ausforschung der Lenkerin bzw . des Lenkers erfolgt, wenn ein Fahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen angezeigt wird, dessen Lenkerin bzw . Lenker nicht bekannt ist und
eine Anonymverf?gung oder eine Organstrafverf?gung an die Zulassungsbesitzerin bzw . den Zulassungsbesitzer ergangen ist und diese bzw . dieser den beigelegten Zahlschein nicht - bzw . nicht rechtzeitig - bezahlt oder
wenn ein Strafverfahren durchgef?hrt werden muss.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Fristen
Die Zulassungsbesitzerin bzw. der Zulassungsbesitzer und - falls diese bzw. dieser die Lenkerin bzw. den Lenker nicht nennen kann - die Auskunftsperson - muss die Lenkerauskunft binnen zwei Wochen nach Zustellung der Aufforderung erteilen.
Kosten
Die Bekanntgabe der Lenkerin bzw. des Lenkers ist kostenlos.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich
Zusätzliche Informationen
Es sind Name und Anschrift der Lenkerin bzw. des Lenkers bekannt zu geben.
Kann die verlangte Auskunft nicht erteilt werden, so ist jene Person zu nennen, welche die Lenkerin bzw. den Lenker tatsächlich namhaft machen kann.
Fragen & Antworten
Was passiert, wenn man der Aufforderung zur Lenkerauskunft nicht nachkommt?
Man macht sich strafbar, wenn man dieser Aufforderung nicht bzw. verspätet nachkommt oder falsche Angaben hinsichtlich der Lenkerin bzw. des Lenkers macht.
Stellt die Pflicht zur Auskunftserteilung nicht eine Verletzung des Rechtes auf Auskunftsverweigerung dar?
Nein. In diesem Fall tritt das Recht auf Auskunftsverweigerung zurück.